Ab einer Durchflussmenge von 190 m³ am Pegel Wetter,
wird am Kraftwerk Hohenstein ein Warnschild geöffnet.
Bei geöffnetem Schild besteht absolutes Ruderverbot
Bei geschlossenem Warnschild gelten
die Markierungen am Steg,
entsprechend der RCW-Ruderordnung